Nutzungsbedingungen für i.o. Industrial Operational Outsourcing

Rechtsverbindliche Regelungen für die Nutzung unserer Beratungs- und Optimierungsdienstleistungen im Bereich Supply-Chain-Management und Lean Manufacturing.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge, Beratungsleistungen und Projekte, die zwischen der i.o. Industrial Operational Outsourcing (nachfolgend „i.o.“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden. Gegenstand ist die betriebswirtschaftliche und technische Optimierung von Lieferketten, Produktionsprozessen und Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001:2015.

i.o. erbringt keine Finanz-, Investitions- oder Bankdienstleistungen. Sämtliche Beratungsergebnisse dienen ausschließlich der operativen Verbesserung industrieller Abläufe.

2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, i.o. alle für die Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge zu Produktionsstätten, Lagern und IT-Systemen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Aktuelle Prozessdokumentationen und Arbeitsanweisungen
  • Zugang zu Maschinendaten und Fertigungssteuerungssystemen
  • Bereitstellung von Ansprechpartnern aus den Bereichen Produktion, Logistik und Qualitätssicherung
  • Einwilligung zur Datenerhebung im Rahmen von Wertstromanalysen und Prozessaufnahmen

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen. Verspätete oder unvollständige Informationen können den Projektzeitplan verzögern; i.o. haftet nicht für daraus resultierende Verzögerungen.

3. Leistungsumfang und Vorgehensweise

i.o. erbringt ihre Leistungen auf Basis eines schriftlich fixierten Projektplans, der die konkreten Optimierungsziele, Meilensteine und Methoden definiert. Typische Leistungsbausteine sind:

  • Durchführung von Wertstromanalysen nach VDI-Richtlinie 2871
  • Entwicklung und Implementierung von Kanban-Steuerungen und Fließfertigungskonzepten
  • Aufbau und Zertifizierungsvorbereitung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001:2015
  • Nachrüstung von Fertigungsanlagen mit IoT-Sensoren für Predictive Maintenance
  • Schulung von Mitarbeitern in Lean-Methoden (5S, SMED, Poka-Yoke)

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. i.o. ist berechtigt, Teilprojekte an qualifizierte Subunternehmer zu übertragen, sofern dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt auf Basis der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Tagessätze, Pauschalpreise oder erfolgsabhängigen Komponenten. Rechnungen werden monatlich oder nach Abschluss definierter Meilensteine gestellt. Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist i.o. berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet.

5. Gewährleistung und Haftung

i.o. gewährleistet, dass die erbrachten Beratungsleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung der einschlägigen DIN-Normen erstellt werden. Eine Garantie für das Erreichen bestimmter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen (z. B. Durchlaufzeitreduzierung, Fehlerquotensenkung) wird nicht übernommen, da diese von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von i.o. abhängen.

Die Haftung von i.o. für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6. Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen (Betriebsgeheimnisse, Prozessdaten, Kundenlisten) streng vertraulich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragsbeendigung hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, die unter policy.html abrufbar ist. i.o. erhebt und verarbeitet nur solche Daten, die für die Projektdurchführung erforderlich sind.

7. Rechte an Arbeitsergebnissen

Alle von i.o. erstellten Analysen, Konzepte, Dokumentationen, Softwaremodule und Schulungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum von i.o., bis der Auftraggeber die vollständige Vergütung geleistet hat. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch.

Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung von Projektergebnissen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von i.o. Ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten.

8. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung des Angebots oder Projektplans und läuft bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen oder bei Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten.

Im Falle einer ordentlichen Kündigung werden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig vergütet. Bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet, es sei denn, die Kündigung erfolgt aufgrund eines von i.o. zu vertretenden Umstands.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von i.o. (Frankweg 72).

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. i.o. behält sich vor, die Bedingungen bei Änderung der Rechtslage oder des Leistungsangebots anzupassen. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen per E-Mail informiert; widerspricht er nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

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